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Sehr verehrter Herr Professor,

Sie müssen sehr entschuldigen, dass Sie so lange auf eine Beantwortung Ihres freundlichen Briefes vom 28. Januar, für den ich Ihnen meinen verbindlichsten Dank sage, warten mussten. Als Ihr Brief eintraf, war ich gerade auf einer Autorenreise begriffen, daher die Verzögerung meiner Antwort.

Ich freue mich sehr, dass Sie Ihre dogmengeschichtlichen Veröffentlichungen unserem Verlage anvertrauen wollen, und ich erkläre mich grundsätzlich gerne bereit, sowohl Ihre Prolegomena als auch Ihre spätere Dogmatik zu übernehmen. Beim Abschluss der in beiden Fällen erforderlichen Verlagsverträge müsste wohl auf den Unterschied in den Verbreitungsmöglichkeiten Rücksicht genommen werden. Denn die Absatzchancen einer in sich abgeschlossenen Dogmatik, die zugleich als Lehrbuch gekauft werden wird, sind natürlich günstiger einzuschätzen als diejenigen einer vorbereitenden Veröffentlichung.

Dem würde m. E. entsprechen, wenn wir für die Dogmatik ein Honorar von 10% vom Ladenpreis, für die Prolegomena ein solches von 10% vom Buchhändlernettopreis des broschierten Exemplares vereinbaren würden. Unter den heutigen Verhältnissen würde ich natürlich für meinen Teil Verträgen mit jährlicher Abrechnung nach Massgabe des jeweiligen Absatzes den Vorzug geben. Wenn Sie Wert darauf legen, jeweils gleich nach Druckvollendung eine grössere Summe in die Hand zu bekommen, so müsste eben für einen zu vereinbarenden Teil der Auflage Vorauszahlung des Tantiemenhonorars vereinbart werden. Die Prolegomena wären wohl in einer Auflage von 1500–2000, die Dogmatik in einer solchen von 2–3000 Exemplaren zu drucken.

Ihrer Stellungnahme zu meinen Vorschlägen sehe ich gerne entgegen und verbleibe mit nochmals verbindlichstem Dank für Ihr freundliches Anerbieten in vorzüglicher Hochachtung
Ihr ganz ergebener Dr. O. Siebeck.
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