Der editierte Text

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Verbindung Wingolf, Halle A. S. (Details anzeigen)
Den
24. April 1907
[Darstellung: Wappen mit Wingolfszirkel (Halle).]
Der Hallenser Wingolf an alle seine Brüderverbindungen.
Liebe Brüder!
Herzlichen Gruss zuvor.

Nachdem der Bund unsere Anträge vom 4.XII 1906 und 1.II.07 abgelehnt und damit auf eine einheitliche Bundesgrundlage im Sinne der alten Prinzipien verzichtet hat, stellen wir folgenden Bundesantrag:
„Der Aktivitätszwang ist aufgehoben.“1
Motivierung:

1. Der Gegensatz in prinzipieller Hinsicht: Er ist hervorgetreten durch die Prinzipänderungen, die vom Standpunkt der alten Prinzipien aus nicht mehr anzuerkennen waren; es ist zu klarer Formulierung gekommen durch den misslungenen Versuch, die verloren gegangene Einheit der Prinzipien durch eine einheitl Bundesgrundlage wiederherzustellen. Dabei zeigte sich folgendes: Auf der einen Seite der Wille auf der durch Bibel und Geschichte gegebenen christlichen Grundlage ein christl Gemeinschaftsleben | zu führen, ohne die Glaubensfreiheit des Einzelnen anzutasten (B-A. Ha (Details anzeigen) vom 4.XII.06). Auf der anderen Seite der Wille ohne bestimmte christl Grundlage durch Verpflichtung der Einzelnen zu einem christl Streben die Verbindung zu einer christl zu machen (B-A. Gö. (Details anzeigen)). Da beide Auffassungen sich ausschliessen und auch durch keine Vermittelungsformel zu (Kiel (Details anzeigen)) zu überbrücken sind,2 keine von beiden aber von der Bundesmajorität als allein berechtigt anerkannt wurde, so müssen sie beide im Bunde nebeneinander auch bestehen bleiben, das heisse aber die Verfassung des Bundes muss gelockert werden.

2. Der Gegensatz in praktischer Beziehung: Er ist klar durch die Tatsache, dass sich im Bunde Verbindungsindividualitäten ausgebildet haben, die nicht mehr im Verhältnis der Ergänzung, sondern des Gegensatzes zu einander stehen. Er ist die tiefste Ursache für die Schärfe der prinzipiellen Notwendigkeit der Lockerung, die Prinzipkämpfe sind der Anlass.

Die Vorteile, die die Aufhebung des Aktivitätszwanges mit sich bringt folgende:

1. Der Prinzipkampf ist zu Ende und damit haben die immer noch bestehenden Missverständnisse ihre verhängnisvolle Bedeutung verloren. Er ist nur möglich aber unvermeidlich {??? ???}3| sischen Gegensätze verlieren ihre Schärfe, die durch die Prinzipstreitigkeit nur vermehrt ist.

2. Die Entwickelung und praktische Durchführung der verschiedenen Verbindungsideale in ungehinderter Ruhe wird ihren Wert oder Unwert klar herausstellen und das wirklich {lebenskräftige} Gemeinsame wieder zum Bewußtsein bringen. Damit ist wieder Einigung, die keine Vertuschung ist, möglich.

Die praktischen Schwierigkeiten, die dieser Schritt mit sich bringt, lassen sich durch geeignete Bundesstatuten zum Teil überwinden.

II Gegen den Antrag von Gi. (Details anzeigen)4 stellen wir folgenden Gegenantrag: d.B.w.b. Über unsern Antrag auf Aufhebung des Aktivitätszwanges wird sofort abgestimmt. Alle andern Anträge werden auf die Wartburg (Details anzeigen) verlegt. Sämtliche übrigen Statutenfragen werden von der auf dem Ch-C ernannten Statutencommission, Strassburg (Details anzeigen), Marburg (Details anzeigen), Halle (Details anzeigen), für die Wartburg (Details anzeigen) vorbereitet.

Motivierung: Die Erledigung der schwierigen Fragen auf der Wartburg (Details anzeigen) ist unendlich erleichtert, wenn eine feste Grundlage da ist, auf der mit Klarheit und Consequenz eine neue Bundesverfassung aufgebaut ist. Das [sic!] dies ohne Vorbereitung in der Kürze des Ch-C nicht möglich ist klar.

Zudem glauben wir, dass die {Annahme} unsers | Antrages durch die Situation derartig gebieterisch gefordert wird, dass ein anderes Resultat auf der Wartburg (Details anzeigen) auch nicht zustande kommen kann. Dann aber ist |:es:| für die Wartburg (Details anzeigen) fast in jeder Richtung geeigneter dass die Scheidung sich vorher vollzogen hat, und nicht erst der Erfolg einer scharfen Conventsdebatte ist.

Zur Geschäftsordnung bemerken wir noch, um der Kürze der Zeit willen, setzen wir den Abstimmungstermin über unsern Antrag II. auf den 27-29. IV. Schieben den Termin also nicht um 3 Tage hinaus. Von dem Resultat dieser Abstimmung hängt dann ab, ob über unsern Antrag I sofort oder auf der Wartburg (Details anzeigen) abgestimmt wird. Ist ersteres der Fall, so setzen wir den Termin auf den 2-4. V., da spätestens bis zum 2. V alle Verbindungen das Resultat in den Händen haben können. Von dem Abstimmungsresultat über den Antrag Kiel (Details anzeigen) ist unser Antrag unabhängig, da Kiel (Details anzeigen) die in 1 und 2 geschilderten Gegensätze in keiner Weise zu überbrücken vermag (cf Brief von Giessen (Details anzeigen)).

Der Hallenser Wingolf I. N. u. A.

P. Tillich (Details anzeigen)


dzt. x.

Fußnoten, Anmerkungen

1Seit 1901 schwelte im Wingolfsbund der sog. Prinzipienstreit, der im Wintersemester 1905/06 anlässlich der satzungsmäßigen Aufnahme der Königsberger (Details anzeigen) Verbindung, die sich zu diesem Zweck ein Prinzip zu geben hatte, das mit der Aufnahme von den anderen Verbindungen des Bundes bestätigt werden musste, offen zutage trat. Im Prinzipienstreit ging es um das nähere Verständnis des Christentums, das dem Wingolfsbund als religiöser (aber nicht konfessioneller) Verbindung zu Grunde lag und in dem Prinzip jeder Mitgliedsverbindung zum Ausdruck zu kommen hatte. Der Bund nahm sowohl Katholiken wie Protestanten, religiös Liberale wie Konservative auf. Themen des Streits waren die christologische Ausdeutung des Christentumsbezugs, Verbindlichkeit des Prinzips für die einzelnen Verbindungsmitglieder, verbindliche Kriterien für den Verbleib einzelner Mitgliedsverbindungen im Bund sowie die Verträglichkeit religiöser Lebensführung mit den Traditionen des deutschen Studententums, zu denen sich der Wingolf ebenfalls bekannte. Dies brachte unmittelbar als praktisches Problem die Infragestellung des Aktivitätszwangs hervor. Dieser legte gemäß § 14 und 15 der Bundes-Statuten fest, dass ein Mitglied einer Wingolfsverbindung, wenn es eine andere Universität bezog, an dem Leben der Wingolfsverbindung im neuen Ort - soweit vorhanden - teilnehmen musste. Übereinkunft bestand zwischen den verschiedenen Parteien des Streits in der Befürchtung, dass die Aufhebung des Aktivitätszwangs eine Auflösung des Bundes bedeutet hätte.

Auf einem außerordentlich einberufenen Chargiertekonvent in Halle (Details anzeigen) am 22. und 23. Februar 1906 zur Beratung der aktiven Studentenschaft über den Prinzipienstreit war erstmals der Versuch unternommen worden, dem Streit dadurch beizukommen, dass man den bestehenden Bundes-Statuten als eine Art Präambel drei Thesen hinzufügt, auf die sich alle Verbindungen einigen können. Hierauf spielt Tillich an, wenn er von einer einheitlichen Bundesrundlage spricht. Die erste These, wonach der „Wingolf [...] seine Mitglieder zu christlichen Persönlichkeiten erziehen“ wolle, wurde durch Akklamation angenommen. (Siehe: Heinrich Birmele: Protokoll des Chargiertenkonvents zu Halle a.S. am 22. und 23. Februar 1906, in: Wingolfs-Blätter 35 (1905/06), Heft 12b, S. 2. (Details anzeigen)) Die zweite These, die festlegen sollte, in welchem Verhältnis die christliche Lebensführung zur Verbindungsgemeinschaft steht, lautete: „II: daraus folgt: Religion ist im Wingolf nicht Privatsache, sondern dieser muß sie als christliche Gemeinschaft pflegen.“ (Ebd.) Diese These wurde kontrovers diskutiert. Während die eine Partei (Marburg (Details anzeigen), Göttingen (Details anzeigen) u.a.) den religiösen Austausch der Verbindungsmitglieder ihnen selbst überlassen wollte, bestand die andere Partei (Berlin (Details anzeigen), Halle (Details anzeigen) u.a.) darauf, dass die Religion als der „die Gemeinschaft gründende und regulierende Faktor“ (Ebd., S. 3.) festzulegen sei. Die These wurde in der folgenden vom Berliner Erstchargierten Hermann Diehl (Details anzeigen) vorgeschlagenen Version angenommen: „Er [der Wingolf] sucht dies [die Erziehung zu christlichen Persönlichkeiten] zu erreichen in der Überzeugung: Das Christentum ist im Wingolf Sache des einzelnen und Wirkung von Person zu Person und das die Gemeinschaft begründende und regulierende Prinzip“. (Siehe: Heinrich Birmele: Ratifizierungen der Beschlüsse des Chargierten-Konventes, in: Wingolfs-Blätter 35 (1905/06), Heft 12b, S. 8. (Details anzeigen)) Die Thesen wurden im Anschluss vom Bund offenkundig nicht ratifiziert, sodass sich der Streit fortsetzte. Die Streitparteien, wie sie auf dem Chargiertenkonvent aufgetreten waren, prägten aber seinen weiteren Verlauf.

Das auf dem Chargiertenkonvent zu Halle (Details anzeigen) erstmals angewandte Verfahren wieder aufnehmend stellte die Hallenser Verbindung am 4. Dezember 1906 einen Bundes-Antrag, in welchem sie die drei Thesen in einer neuen Fassung präsentierte und zur Abstimmung vorlegte. Dieser Antrag Halles wurde unter sechs Gegenstimmen und drei Enthaltungen angenommen. (Siehe August Hirtzel: Bundesprotokoll für das I. Quartal des Wintersemesters 1906/07 in: Wingolfs-Blätter 36 (1906/07), Heft 10, S. 88. (Details anzeigen)) Dagegen legte jedoch die Göttinger Verbindung am 15. Januar 1907 Protest ein mit der Ankündigung, selbst einen entsprechenden Antrag stellen zu wollen. Der Protest wurde unter sechs Gegenstimmen angenommen. (Siehe August Hirtzel: Bundesprotokoll für das II. Quartal des Wintersemesters 1906/07 in: Wingolfs-Blätter 36 (1906/07), Heft 11, S. 94. (Details anzeigen)) Den angekündigten Antrag stellte Göttingen am 23. Januar 1907. Am 2. Februar 1907 stellte Halle zusammen mit den Verbindungen Breslau (Details anzeigen), Königsberg (Details anzeigen) und Leipzig (Details anzeigen) einen Gegenantrag zu Göttingen (Details anzeigen), in welchem es seine erste These modifizierte. Sowohl der Antrag Göttingen als auch der Gegenantrag Halle wurden abgelehnt. (Vgl. ebd.)

Mit dem vorliegenden Brief stellte Tillich im Namen der Hallenser Verbindung als Reaktion auf die Ablehnung den Antrag, den Aktivitätszwang aufzuheben. Dieser Antrag wurde unter vier Gegenstimmen und einer Enthaltung angenommen. (August Hirtzel: Bundesprotokoll für das I. Quartal des Sommersemesters 1907, in: Wingolfs-Blätter 36 (1906/07), Heft 19, S. 171. (Details anzeigen))
2Kiel (Details anzeigen) hatte am 25. Februar 1907 einen Bundes-Antrag gestellt, der eine Formulierung anbot, die zwischen der Hallenser (Details anzeigen) und der Göttinger (Details anzeigen) Position vermitteln sollte. Dieser Antrag wurde jedoch schließlich für ungültig erklärt. (Siehe August Hirtzel: Bundesprotokoll für das II. Quartal des Wintersemesters 1906/07 in: Wingolfs-Blätter 36 (1906/07), Heft 11, S. 94. (Details anzeigen))
3Die letzte Zeile dieser Seite ist im vorliegenden Scan abgeschnitten.
4Gießen (Details anzeigen) hatte am 17. April 1907 den Bundes-Antrag gestellt, alle weiteren Abstimmungen den Prinzipienstreit betreffend auf das Wartburgfest 1907 zu verlegen. Der Antrag wurde abgelehnt. (August Hirtzel: Bundesprotokoll für das I. Quartal des Sommersemesters 1907, in: Wingolfs-Blätter 36 (1906/07), Heft 19, S. 171. (Details anzeigen))

Register

aHalle (Saale)
bKaliningrad (Königsberg)
cHalle (Saale)
d
eMarburg an der Lahn
fGöttingen
gBerlin
hHalle (Saale)
i
j
kHalle (Saale)
l
m
nBreslau
oKaliningrad (Königsberg)
pLeipzig
qGöttingen
r
sHalle (Saale)
tGöttingen
uKiel
vKiel
wHalle (Saale)
xGöttingen
y
zGießen
aaGießen
ab
acWartburg
adStraßburg
aeMarburg an der Lahn
afHalle (Saale)
agWartburg
ahWartburg
aiWartburg
ajWartburg
akWartburg
alKiel
amKiel
anGießen
aoTillich, Paul

Überlieferung

Signatur
Deutschland, Bonn, Bonner Wingolf, Archiv des Bonner Wingolfs, 2790/34
Typ

Brief, eigenhändig

Postweg
Halle - unbekannt
voriger Brief in der Korrespondenz
Postkarte von Wingolfsbrüdern an Paul Tillich von 1907
nächster Brief in der Korrespondenz
Brief von Paul Tillich an Wingolfsbrüder vom 7. Mai 1907

Entitäten

Personen

Orte

Zitiervorschlag

Brief von Paul Tillich an Wingolfsbrüder vom 24. April 1907, in: Paul Tillich, Korrespondenz. Digitale Edition, hg. von Christian Danz und Friedrich Wilhelm Graf. https://tillich-briefe.acdh.oeaw.ac.at/L01277.html, Zugriff am ????.

Für Belege in der Wikipedia

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L01277.pdf