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Frankfurt a.M.-Niederrad, den 5.5.33

Sehr geehrter Herr Ministerialrat!

Die Philosophische Gesellschaft der Stadt Zürich hat mich zu einem Vortrag über Fragen der Religionsphilosophie zu Freitag den 26.Mai aufgefordert. Da ich auf Grund des Beamtengesetzes unter dem Gesichtspunkt der politischen Unzuverlässigkeit beurlaubt bin, möchte ich keine endgültige Zusage geben, ehe ich nicht eine Unbedenklichkeitserklärung meiner vorgesetzten Behörde in den Händen habe. Ich muss befürchten, dass anderenfalls Missdeutungen entstehen können. Ich wäre Ihnen darum dankbar, wenn Sie möglichst bald eine Mitteilung an mich ergehen liessen, ob die Annahme eines solchen Vortrages Ihrerseits auf Bedenken stösst oder nicht.

D.Dr Paul Tillich
o. Professur an der Universität Frankfurt a.M.
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