Der editierte Text

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5. März. 1926
Herrn Professor Dr. D. a
b
Elisenstrasse 11.
Sehr verehrter c,

haben Sie besten Dank für Ihre freundlichen Zeilen. Ich freue mich sehr, dass Sie den d für den Druck fertig machen und mir für unsere Sammlung überlassen wollen. Die darin erscheinenden Hefte können einschliesslich Titel und anderen Beigaben bis zu drei Druckbogen stark werden. Sie haben also den doppelten Raum zur Verfügung, den Ihr e seinerzeit in Anspruch genommen hat. Da Sie den Umfang im voraus nicht genau übersehen, habe ich in dem beiliegenden Verlagsvertrag ein Bogenhonorar zugrunde gelegt. Bei einem Umfang von drei Druckbogen stellt sich das Honorar also um die Hälfte höher als bei "f".

Ich erlaube mir, Ihnen in der Anlage gleich die Reinschrift des Vertrages in 2 Ausfertigungen zu übersenden, und bitte Sie, mir ein Exemplar mit Ihrer Unterschrift wieder zugehen zu lassen.

Sehr freuen würde ich mich, über Ihre "Dogmatik" recht bald Näheres von Ihnen zu hören.

Inzwischen verbleibe ich mit freundlichen Empfehlungen Ihr ganz ergebener
g.
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Verlagsvertrag
Zwischen
Herrn Professor D. Dr. h in i
und der
Verlagsbuchhandlung J. C. B. Mohr (j) in k
ist heute auf Grund schriftlicher Verhandlungen nachstehender Verlagsvertrag für sie und ihre Rechtsnachfolger abgeschlossen worden.

§ 1. Herr Professor l überträgt auf die Verlagsbuchhandlung J. C. B. Mohr (m) bezw. ihre Rechtsnachfolger, das ausschließliche Verlagsrecht der von ihm verfassten Schrift
n
für die erste und alle folgenden Auflagen, sowie für alle Ausgaben.

§ 2. Die Schrift des Herrn Verfassers erscheint in der von der Verlagsbuchhandlung herausgegebenen "Sammlung gemeinverständlicher Vorträge und Schriften aus dem Gebiet der Theologie und Religionsgeschichte".

§ 3. Die Höhe der ersten Auflage setzt die Verlagsbuchhandlung bis zu zweitausend (2000) Exemplaren nach eigenem Ermessen fest. Der Verfasser erhält 20 Freiexemplare, die die Verlagsbuchhandlung ebenso wie 80 zu Rezensionszwecken bestimmte Exemplare samt dem erforderlichen Zuschuss für Druckdefekte usw. ausserhalb der von ihr festzusetzenden Auflage drucken darf.

§ 4. Der Herr Verfasser erhält für die erste Auflage ein alsbald nach Druckvollendung auszubezahlendes Pauschalhonorar von fünfzig Reichsmark (Rm. 50.--) für den Druckbogen von 16 Seiten. Für die zweite und etwaige weitere Auflagen behalten sich die Vertragschliessenden neue Vereinbarungen vor.

§ 5. Das Recht der Uebersetzung in fremde Sprachen kann die Verlagsbuchhandlung nur im Einvernehmen mit dem Herrn Verfasser vergeben. Der aus dem Verkauf dieses Rechtes vereinnahmte Betrag, dessen Festsetzung ebenfalls nur im Einvernehmen mit dem Herrn Verfasser erfolgen kann, fällt je zur Hälfte diesem und der Verlagsbuchhandlung zu.

§ 6. Die als Anlage diesem Vertrag angefügten "Vertragsnormen und Auslegungsgrundsätze für Verlagsverträge über wissenschaftliche Werke" gelten als Bestandteil dieses Vertrages, soweit sie nicht durch die obigen Bestimmungen abgeändert oder erläutert sind.

§ 7. Wegen etwaiger Meinungsverschiedenheit oder Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist die Anrufung des ordentlichen Gerichtes erst zulässig, wenn der Versuch einer Erledigung des Streites im Wege des Güteverfahrens ergebnislos geblieben ist.

Hiermit allenthalben einverstanden unterzeichnen diesen in zwei gleichlautenden Exemplaren ausgefertigten Verlagsvertrag

o, den
p, den 5. März 1926
J. C. B. Mohr (q)

Fußnoten, Anmerkungen

Register

aTillich, Paul
bDresden
cTillich, Paul
dTillich, Das Dämonische. Ein Beitrag zur Sinndeutung der Geschichte, 1926
eTillich, Kirche und Kultur, 1924
fTillich, Kirche und Kultur, 1924
gSiebeck, Oskar
hTillich, Paul
iDresden
jSiebeck, Paul
kTübingen
lTillich, Paul
mSiebeck, Paul
nTillich, Das Dämonische. Ein Beitrag zur Sinndeutung der Geschichte, 1926
oDresden
pTübingen
qSiebeck, Paul

Überlieferung

Signatur
Deutschland, Berlin, Staatsbibliothek zu Berlin Preußischer Kulturbesitz, Handschriftenabteilung, Archiv des Verlages J. C. B. Mohr (Paul Siebeck), Nachl. 488, A 0469,5; Blatt 143-205
Typ

Brief; Maschinenschriftlich; Durchschlag

Postweg
Tübingen - Dresden
voriger Brief in der Korrespondenz
Brief von Oskar Siebeck an Paul Tillich vom 26. Februar 1926
nächster Brief in der Korrespondenz
Brief von Paul Tillich an Oskar Siebeck vom 5. März 1926 [Posteingangsstempel]

Entitäten

Personen

Orte

Literatur

Zitiervorschlag

Brief von Oskar Siebeck an Paul Tillich vom 5. März 1926, in: Paul Tillich, Korrespondenz. Digitale Edition, hg. von Christian Danz und Friedrich Wilhelm Graf. https://tillich-briefe.acdh.oeaw.ac.at/L00864.html, Zugriff am ????.

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