Der editierte Text

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3. Februar 1932.
Sehr verehrter a,

für Ihre freundlichen b vom 23. Januar sage ich Ihnen meinen verbindlichsten Dank. Inzwischen ist ihre c von einer d Buchhandlung bei mir bestellt worden. Darnach darf ich annehmen, dass die Einsendung des druckfertigen Manuskriptes nicht mehr lange auf sich warten lässt. Die Versendung des fertigen Heftes sollte möglichst noch vor den Universitätsferien erfolgen. Damit die Drucklegung möglichst alsbald nach Eingang des Manuskriptes in Angriff genommen werden kann, erlaube ich mir, Ihnen in der Anlage schon einmal einen Vertragsentwurf vorzulegen.1

Wenn Sie mit meinen Vorschlägen für die Verlagsbedingungen einverstanden sind, kann ich die Reinschriften gleich nach dem hier zurückbehaltenen Duplikat ausfertigen lassen. Es wäre mir eine grosse Freude, wenn ich Ihre Rede im Verfolg meiner heutigen Vor-Vorschläge [sic!] recht bald dem Publikum vorlegen könnte. Denn gerade bei Schriften dieses Umfanges kommt viel darauf an, dass die erste Nachfrage möglichst rasch befriedigt werden kann.

Ihren weiteren Nachrichten sehe ich jederzeit gerne entgegen und verbleibe in vorzüglicher Hochachtung Ihr ergebener
e.
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Entwurf.
VERLAGS-VERTRAG
FÜR DIE SCHRIFTENREIHEN DES VERLAGS VON
J. C. B. MOHR (g)
IN h

Zwischen
i in j. und der Firma J. C. B. MOHR (k) als Verlagseigentümern der Reihe:

Sammlung gemeinverständlicher Vorträge

ist heute nachstehender Verlags-Vertrag für sie und ihre Rechtsnachfolger abgeschlossen worden:

§ 1. Herr ____ überträgt auf die Verlagsbuchhandlung J. C. B. Mohr (l) bzw. ihre Rechtsnachfolger das ausschließliche Verlagsrecht seine Reichsgründungsrede: m für die erste und alle folgenden Auflagen, sowie für alle Ausgaben.

§ 2. Die Schrift soll in der obengenannten Schriftenreihe erscheinen. Die Verlagsbuchhandlung übernimmt daher Verlag und Herstellung der Schrift unter der Voraussetzung, daß ihr Umfang der (3) Druckbogen von je 16 Seiten in Format und Satzeinrichtung der Reihe nicht überschreitet.

§ 3. Die Höhe einer Auflage setzt die Verlagsbuchhandlung bis zu zweitausend (2000) Exemplaren nach eigenem Ermessen fest. Der Verfasser erhält von jeder Auflage seiner Schrift 30 Freiexemplare.

§ 4. Die Verlagsbuchhandlung ist berechtigt, die in § 3 genannten Freiexemplare sowie 70 Rezensionsexemplare samt dem erforderlichen Zuschuß für Druckdefekte usw. außerhalb der vereinbarten Auflage drucken zu lassen.

§ 5. Der Verfasser erhält für jede Auflage seiner Schrift bis zu dem in § 2 vorgesehenen Höchstumfang von 3 Druckbogen ein jeweils nach Druckvollzug zahlbares Honorar von achtzig (80) Reichsmark für den Druckbogen von 16 Seiten in der Satzeinrichtung der Reihe, mindestens aber ein Pauschalhonorar von 150 Reichsmark.

§ 6. Das Recht der Übersetzung in fremde Sprachen kann die Verlagsbuchhandlung nur im Einvernehmen mit dem Verfasser vergeben. Der aus dem Verkauf dieses Rechtes vereinnahmte Betrag, dessen Festsetzung ebenfalls nur im Einverständnis mit dem Verfasser erfolgen kann, fällt je zur Hälfte diesem und der Verlagsbuchhandlung zu.

§ 7. Die zwischen dem Verband der n Hochschulen und dem Börsenverein der Deutschen Buchhändler bzw. dem Deutschen Verlegerverein vereinbarten, diesem Vertrag als Anlage angefügten "Vertragsnormen und Auslegungsgrundsätze für Verlagsverträge über wissenschaftliche Werke" gelten als Bestandteil dieses Vertrages, soweit sie nicht durch die obigen Bestimmungen abgeändert oder erläutert worden sind.

§ 8. Die Entscheidung etwaiger Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten aus diesem Vertrage soll endgültig durch das Verbandsschiedsgericht wissenschaftlicher Autoren und Verleger erfolgen.

Hiermit allenthalben einverstanden unterzeichnen diesen in zwei gleichlautenden Exemplaren ausgefertigten Verlags-Vertrag

____, den____
o, den ___


Fußnoten, Anmerkungen

1Unterhalb des Briefes angeführt.
2Verlagsvertragsentwurf zwischen Mohr Siebeck und f vom 3. Februar 1932.

Register

aTillich, Paul
cTillich, Der junge Hegel und das Schicksal Deutschlands, 1932
dFrankfurt am Main
eSiebeck, Oskar
fTillich, Paul
gSiebeck, Paul
hTübingen
iTillich, Paul
jFrankfurt am Main
kSiebeck, Paul
lSiebeck, Paul
mTillich, Der junge Hegel und das Schicksal Deutschlands, 1932
nDeutschland
oTübingen

Überlieferung

Signatur
Deutschland, Berlin, Staatsbibliothek zu Berlin Preußischer Kulturbesitz, Handschriftenabteilung, Archiv des Verlages J. C. B. Mohr (Paul Siebeck), Nachl. 488, A 0469,5; Blatt 143-205
Typ

Brief, maschinenschriftlich; Durchschlag

Postweg
Tübingen - Frankfurt am Main
voriger Brief in der Korrespondenz
Brief von Paul Tillich an Oskar Siebeck vom 23. Januar 1932
nächster Brief in der Korrespondenz
Postkarte von Paul Tillich an Oskar Siebeck vom 9. Februar 1932 [PS]

Entitäten

Personen

Orte

Literatur

Zitiervorschlag

Brief von Oskar Siebeck an Paul Tillich vom 3. Februar 1932, in: Paul Tillich, Korrespondenz. Digitale Edition, hg. von Christian Danz und Friedrich Wilhelm Graf. https://tillich-briefe.acdh.oeaw.ac.at/L01124.html, Zugriff am ????.

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