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3. Februar 1932.

Sehr verehrter Herr Professor, für Ihre freundlichen Zeilen vom 23. Januar sage ich Ihnen meinen verbindlichsten Dank. Inzwischen ist ihre Reichsgründungsrede von einer Frankfurter Buchhandlung bei mir bestellt worden. Darnach darf ich annehmen, dass die Einsendung des druckfertigen Manuskriptes nicht mehr lange auf sich warten lässt. Die Versendung des fertigen Heftes sollte möglichst noch vor den Universitätsferien erfolgen. Damit die Drucklegung möglichst alsbald nach Eingang des Manuskriptes in Angriff genommen werden kann, erlaube ich mir, Ihnen in der Anlage schon einmal einen Vertragsentwurf vorzulegen.1]

Wenn Sie mit meinen Vorschlägen für die Verlagsbedingungen einverstanden sind, kann ich die Reinschriften gleich nach dem hier zurückbehaltenen Duplikat ausfertigen lassen. Es wäre mir eine grosse Freude, wenn ich Ihre Rede im Verfolg meiner heutigen Vor-Vorschläge recht bald dem Publikum vorlegen könnte. Denn gerade bei Schriften dieses Umfanges kommt viel darauf an, dass die erste Nachfrage möglichst rasch befriedigt werden kann.

Ihren weiteren Nachrichten sehe ich jederzeit gerne entgegen und verbleibe in vorzüglicher Hochachtung Ihr ergebener | 2]

Entwurf.
VERLAGS-VERTRAG
FÜR DIE SCHRIFTENREIHEN DES VERLAGS VON
J. C. B. MOHR (PAUL SIEBECK)
IN TÜBINGEN
Zwischen

Herrn Professor Dr. Paul Tillich in Frankfurt a. M. und der Firma J. C. B. MOHR (PAUL SIEBECK) als Verlagseigentümern der Reihe:

Sammlung gemeinverständlicher Vorträge

ist heute nachstehender Verlags-Vertrag für sie und ihre Rechtsnachfolger abgeschlossen worden:

§ 1. Herr überträgt auf die Verlagsbuchhandlung J. C. B. Mohr (Paul Siebeck) bzw. ihre Rechtsnachfolger das ausschließliche Verlagsrecht seine Reichsgründungsrede: Der junge Hegel und das Schicksal Deutschlands für die erste und alle folgenden Auflagen, sowie für alle Ausgaben.

§ 2. Die Schrift soll in der obengenannten Schriftenreihe erscheinen. Die Verlagsbuchhandlung übernimmt daher Verlag und Herstellung der Schrift unter der Voraussetzung, daß ihr Umfang der (3) Druckbogen von je 16 Seiten in Format und Satzeinrichtung der Reihe nicht überschreitet.

§ 3. Die Höhe einer Auflage setzt die Verlagsbuchhandlung bis zu zweitausend (2000) Exemplaren nach eigenem Ermessen fest. Der Verfasser erhält von jeder Auflage seiner Schrift 30 Freiexemplare.

§ 4. Die Verlagsbuchhandlung ist berechtigt, die in § 3 genannten Freiexemplare sowie 70 Rezensionsexemplare samt dem erforderlichen Zuschuß für Druckdefekte usw. außerhalb der vereinbarten Auflage drucken zu lassen.

§ 5. Der Verfasser erhält für jede Auflage seiner Schrift bis zu dem in § 2 vorgesehenen Höchstumfang von 3 Druckbogen ein jeweils nach Druckvollzug zahlbares Honorar von achtzig (80) Reichsmark für den Druckbogen von 16 Seiten in der Satzeinrichtung der Reihe, mindestens aber ein Pauschalhonorar von 150 Reichsmark.

§ 6. Das Recht der Übersetzung in fremde Sprachen kann die Verlagsbuchhandlung nur im Einvernehmen mit dem Verfasser vergeben. Der aus dem Verkauf dieses Rechtes vereinnahmte Betrag, dessen Festsetzung ebenfalls nur im Einverständnis mit dem Verfasser erfolgen kann, fällt je zur Hälfte diesem und der Verlagsbuchhandlung zu.

§ 7. Die zwischen dem Verband der Deutschen Hochschulen und dem Börsenverein der Deutschen Buchhändler bzw. dem Deutschen Verlegerverein vereinbarten, diesem Vertrag als Anlage angefügten "Vertragsnormen und Auslegungsgrundsätze für Verlagsverträge über wissenschaftliche Werke" gelten als Bestandteil dieses Vertrages, soweit sie nicht durch die obigen Bestimmungen abgeändert oder erläutert worden sind.

§ 8. Die Entscheidung etwaiger Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten aus diesem Vertrage soll endgültig durch das Verbandsschiedsgericht wissenschaftlicher Autoren und Verleger erfolgen.

Hiermit allenthalben einverstanden unterzeichnen diesen in zwei gleichlautenden Exemplaren ausgefertigten Verlags-Vertrag

, den
Tübingen, den

    Entität nicht im Datensatz vorhanden

    Personen:

    Orte:

    Literatur:

    • Tillich, Paul, Der junge Hegel und das Schicksal Deutschlands, in: Tillich, Hegel und Goethe. Zwei Gedenkreden (Sammlung gemeinverständlicher Vorträge und Schriften aus dem Gebiet der Theologie und Religionsgeschichte 158), Tübingen 1932