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Frankfurt (Main), den 8. Mai 1929.

Auf das an den Herrn Professor D. Dr. Tillich gerichtete Schreiben des Sächsischen Ministeriums für Volksbildung vom 26. März 1929 –H: 429–.

Mit Genehmigung des Herrn Preußischen Ministers für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung ist die Universitätskasse angewiesen, die von Professor D.Dr. Tillich zurückgeforderte Umzugskostenvergütung in Höhe von 1 223,80 RM (Eintausendzweihundertdreiundzwanzig Reichsmark, 80 Rpfg.) der Kasse der Technischen Hochschule in Dresden zu erstatten.

An die Technische Hochschule in Dresden N 6.

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Abschrift zur gefälligen Kenntnisnahme ergebenst übersandt.

Das Schreiben des Sächsischen Ministeriums für Volksbildung vom 26.März 1929 folgt anbei zurück.1]


Herrn
Professor D.Dr. Tillich
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