Herrn Divisionspfarrer Lic. Tillich
7. Res. Div. 14. Res. Inf.a Brig.
Brig. Stab.
Auf Ihre Eingabe vom 9. November teile ich Ihnen mit, daß die Fakultät auf ein Kolloquium zum Zwecke Ihrer Habilitation verzichtet. Von den drei
Thematen, ↓die Sie↓ für die ¿¿¿
Probevorlesung vor der Fakultät in geschlossenem Kreise ↓in Vorschlag gebracht haben↓, ist das dritte: „Der Begriff des christlichen
Volkes“,bestimmt worden. Die Fakultät stellt es Ihnen anheim, ob Sie
diese Vorlesung noch vor Weihnachten oder erst im neuen Jahre halten wollen. Es wird
des weiteren eine öffentliche Habilitationsvorlesung von Ihnen zu
halten sein, deren Thema Sie sich selbst wählen dürfen, unter Vorbehalt der
Bestätigung durch die Fakultät. Zweckmäßigerweise werden Sie diese Vorlesung bei
Beginn Ihrer Lehrtätigkeit selbst erst halten. Der Dekan1] wird seiner Zeit das Nötige dafür mit Ihnen
verabreden, bzw. anordnen. Noch mache ich Sie darauf aufmerksamKattenbusch
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daß Ihre der Fakultät unter dem 31. Mai 1914 übersandten Papiere nicht
ganz vollständig sind. Nach § 41 der Statuten hätten Sie vorab sich an den Kurator der Universität wenden
und bei ihm die Genehmigung der Habilitation nachsuchen müssen.
↓bereits erledigt↓ Ich
ersuche Sie, diese Genehmigung jetzt noch zu erwirken, da sie die Vorbedingung für
alles Weitere ist. Da, soviel ich sehe, Anstände nicht vorliegen, hat das Gesuch nur
formale Bedeutung, ist aber unerläßlich.