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Halle a.S., den 29. Nov. 1915.

Herrn Divisionspfarrer Lic. Tillich
7. Res. Div. 14. Res. Inf.a Brig.
Brig. Stab.

Auf Ihre Eingabe vom 9. November teile ich Ihnen mit, daß die Fakultät auf ein Kolloquium zum Zwecke Ihrer Habilitation verzichtet. Von den drei Thematen, die Sie für die ¿¿¿ Probevorlesung vor der Fakultät in geschlossenem Kreise in Vorschlag gebracht haben, ist das dritte: Der Begriff des christlichen Volkes,bestimmt worden. Die Fakultät stellt es Ihnen anheim, ob Sie diese Vorlesung noch vor Weihnachten oder erst im neuen Jahre halten wollen. Es wird des weiteren eine öffentliche Habilitationsvorlesung von Ihnen zu halten sein, deren Thema Sie sich selbst wählen dürfen, unter Vorbehalt der Bestätigung durch die Fakultät. Zweckmäßigerweise werden Sie diese Vorlesung bei Beginn Ihrer Lehrtätigkeit selbst erst halten. Der Dekan1] wird seiner Zeit das Nötige dafür mit Ihnen verabreden, bzw. anordnen. Noch mache ich Sie darauf aufmerksamKattenbusch | daß Ihre der Fakultät unter dem 31. Mai 1914 übersandten Papiere nicht ganz vollständig sind. Nach § 41 der Statuten hätten Sie vorab sich an den Kurator der Universität wenden und bei ihm die Genehmigung der Habilitation nachsuchen müssen. bereits erledigt Ich ersuche Sie, diese Genehmigung jetzt noch zu erwirken, da sie die Vorbedingung für alles Weitere ist. Da, soviel ich sehe, Anstände nicht vorliegen, hat das Gesuch nur formale Bedeutung, ist aber unerläßlich.

    Entität nicht im Datensatz vorhanden

    Personen:

    Orte:

    Literatur:

    • Tillich, Paul, Der Begriff des christlichen Volkes, in: Ders., Religion, Gesellschaft, Kultur I (EW X), hg. von Erdmann Sturm, Berlin/New York 1999, S. 114-126.