|
Berlin-Friedenau, Taunusstr. 1, den 21.03.1924

Hochverehrter Herr Professor,

Die Mitteilung des Ministeriums ist insofern für mich eine große Enttäuschung, als dadurch meine Absicht, die zweite Umhabilitation zu vermeiden, vereitelt ist und ich auch nicht einmal weiß, wie ich mich in der Wohnungssache zu verhalten habe, falls mir eine gute Tauschwohnung angeboten wird. Denn ich kann doch nicht annehmen, dass eine Möbelfirma sich darauf einlässt, mit der Bezahlung zu warten, bis das Ministerium Geld hat. Es wird also in dieser Beziehung nichts übrig bleiben, als zunächst eine schon gemietete möblierte Wohnung zu beziehen, und falls sich ein Tausch bietet, beim Ministerium anzufragen, ob das Geld da ist. Vor allem aber möchte ich Sie fragen, worin die Umhabilitation bestehen soll und wann sie als vollzogen gelten kann? Ich nehme als selbstverständlich an, dass die üblichen Formalitäten, die Antrittsvorlesung, u.und dergl.dergleichen nicht in Frage kommen. Es würde also die Erklärung meiner Bereitwilligkeit, zu kommen, das Mieten einer Wohnung am 1. April ab, und die Ankündigung einer vierstündigen Vorlesung über Geistesgeschichte der protestantischen Theologie an den 4 Hauptwochentagen von 4-5 Uhr meiner Ansicht nach genügen, um den Tatbestand der Umhabilitation zu dokumentieren. Es würde dann für Sie sofort möglich sein, den Antrag auf Erteilung des Professortitels spätestens am 1. April zu stellen.

Ich wäre Ihnen sehr für baldige Rückantwort über diese Punkte sehr dankbar

Mit ergebenstem Gruß
Ihr P. Tillich
    Entität nicht im Datensatz vorhanden

    Orte: