H. 3 d L 1.
I.
Das Ministerium für
Volksbildung hat Sie auf Grund der mit Ihnen gepflogenen Verhandlungen mit
Wirkung vom 1.Mai ds.Js. ab zum persönlichen
Ordinarius, d.h. zu dem mit den Rechten und Pflichten eines ordentlichen Professors
ausgestatteten Verwalter der neubegründeten planmässigen ausserordentlichen Professur
für Religionswissenschaften in der Allgemeinen Abteilung der Technischen Hochschule
zu Dresden ernannt. In dieser Stellung liegt Ihnen insbesondere die wissenschaftliche
Ausbildung der Volksschullehrer-Studenten in den Religionswissenschaften ob.
II.
An persönlichen Bezügen erhalten Sie vom Tage der Anstellung ab ein
Grundgehalt von 544 RM monatlich nach der sächsischen Sonderstaffel für planmässige
ausserordentliche Professoren unter Zugrundelegung eines BDA vom 1.5.1917 nebst den gesetzlichen Zuschlägen sowie die
geordneten Gebühren für Vorlesungen und Übungen.
III.
Das unterzeichnete Ministerium wird nach einiger Zeit bemüht sein, das
Einverständnis des Finanzministeriums zur Umwandlung der ausserordenlichen Professur
in ein planmässiges Ordinariat zu erreichen. Weiter sichert Ihnen das Ministerium
eine möglichst günstige Festsetzung Ihrer ruhegehaltsfähigen Dienstzeit zu.
IV.
Die Kosten des Umzugs sowohl von Berlin wie von |
Marburg nach Dresden werden Ihnen nach Massgabe der Bestimmungen des sächsischen
Umzugskostengesetzes für Staatsdiener erstattet. Nach den geltenden Bestimmungen sind
vor der Ausführung des Umzugs von mindestens 3 geeigneten Spediteuren Kostenanschläge
über die Beförderung des Umzugsgutes und die damit zusammenhängenden Arbeiten
einzuholen. Von den Anschlägen muss einer von einem Grossstadtspediteur und einer
von
einem ringfreien Spediteur stammen. Bei der Vergebung des Umzugsauftrags ist neben
der Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Spediteurs in erster Linie die
Preiswürdigkeit des Angebots zu berücksichtigen. Weichen die Kostenanschläge
hinsichtlich der Preishöhe nur wenig voneinander ab, so steht Ihnen die Auswahl des
Spediteurs frei. Es wird Ihnen anheimgegeben, sich vor der Einreichung der
Umzugskostenberechnung beim Ministerium mit dem Hochschulrentmeister der Technischen
Hochschule zu Dresden in Verbindung zu setzen. Die Umzugskosten würden zurückzuzahlen
sein, falls Sie Ihr Lehramt vor Ablauf von 5 Jahren infolge einer Berufung nach
auswärts wieder aufgeben sollten.
V.
Die über Ihre Ernennung ausgefertigte Urkunde |
wird Ihnen bei der
Verpflichtung durch den Rektor der
Technischen Hochschule, mit dem Sie sich wegen der vorher zu haltenden
öffentlichen Antrittsvorlesung vernehmen wollen, ausgehändigt werden.
Zum Schluss gibt das Ministerium dem Wunsche Ausdruck, dass Ihre Lehrtätigkeit für die Technische Hochschule erspriesslich sein und auch Ihnen selbst volle Befriedigung gewähren möge.
Ministerium für Volksbildung.Herrn Prof. Dr. Tillich
in
Berlin-Friedenau.
Das Ministerium für
Volksbildung hat den bisherigen außerordentlichen Professor an der
Universität Marburg
Lic. theol. Dr. phil. Paul Tillich
vom 1.Mai 1925 ab zum persönlichen Ordinarius für Religionswissenschaften in
der Allgemeinen Abteilung der Technischen Hochschule ernannt.
Von diesem Tage an wird ihm ein Grundgehalt nach der für planmässige ausserordentliche Professuren auf Grund von Abschnitt I C 11 der sächsischen Besoldungsordnung aufgestellten Sonderstaffel unter Zugrundelegung eines Besoldungsdienstalters vom 1.Mai 1917 (gegenwärtig monatlich 544 RM) nebst den gesetzlichen Zuschlägen gewährt. Dazu treten als ruhegehaltsfähiges Nebeneinkommen die Gebühren für Vorlesungen und Übungen.
Hierüber wird diese
Urkunde
ausgefertigt.
[unleserliche Unterschrift]